Aktuelles

Liebe Eltern,

wie sie vermutlich auch schon aus der Presse erfahren haben, soll der Unterricht für die 4. Klassen nun doch erst am 07.05.2020 beginnen. Hier warte ich noch auf die offizielle Bestätigung des Ministeriums, in der dann wahrscheinlich auch genaue Angaben für die Unterrichts- und Pausenplanung zu finden sein werden. Diese Mail wird voraussichtlich erst am Wochenende eintreffen, so dass uns die 3 Planungstage bis Donnerstag sehr gelegen kommen.

Daher bleiben die Abholzeiten für die Wochenpläne in der kommenden Woche für alle Klassen bestehen, wie in den letzten beiden Wochen. Die vierten Schuljahre erhalten dann vermutlich am Dienstag gesicherte Informationen, wie es weitergeht.

Auch über die Öffnung des offenen Ganztags wird erst morgen entschieden. Bitte teilen Sie uns aber bereits jetzt mit, ob Sie den OGS-Platz für ihr Kind nutzen wollen/müssen, wenn dies möglich sein sollte.

Es tut mir sehr leid, dass ich keine genaueren und detaillierteren Informationen für Sie habe, um Ihnen und Ihren Familien Planungssicherheit zu geben. Ich bin leider auf den Informationsfluss des Ministeriums und die entsprechenden Erlasse angewiesen, um konkrete Angaben und fundierte Aussagen machen zu können. Darum bitte ich Sie herzlichst um Ihr Verständnis. Aber seien Sie gewiss, wir werden gemeinsam unser Bestes geben, dass alle bestehenden und weiteren Maßnahmen eingehalten werden.

Sobald es Neuigkeiten gibt, erfahren Sie diese schnellstmöglich.

Herzliche Grüße

Susanne Klein

Verschiedenes

Es gibt einen neuen Newsletter der Stadt Kerpen sowie eine Elterninformation bezüglich der Elternbeiträge.

Tipp: Kinderbuchautor Ulf Blanck liest die drei ??? kids. Seid dabei und löst mit Justus, Peter und Bob aus Rocky Beach einen spannenden Fall. Da heißt es genau aufpassen und dem Täter auf die Spur kommen! 🧐

Auch das Lehrerkollegium der Albert-Schweitzer-Schule hat als Zeichen für ein „virtuelles Händereichen“ und Zusammenhalt in diesen Zeiten die 3D-Hand aus dem Newsletter gestaltet. Wir hoffen, dass uns auch noch ein paar gezeichnete Kinderhände erreichen!

Neues Update zur Notbetreuung

Mit der gestrigen Schul-Mail erreichten uns neue Informationen zur Notbetreuung, die wir Ihnen hiermit zugänglich machen möchten.

Tätigkeitsbereiche

Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für Eltern ist hier zu finden.

2) Alleinerziehende Elternteile

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

3) Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen

Mit der SchulMail Nr. 8 wurden wir informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.