Elternbriefe

 

Schreiben der Stadt Kerpen zum Bildungs- und Teilhabepaket – für Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII und BKGG

Sehr geehrte Eltern,

wenn Sie Kinder haben, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder auf einer Schule und nicht älter als 25 Jahre alt sind, so können Sie ab sofort für eine Reihe von Leistungen (bei Vorliegen bestimmter persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen) staatliche Zuschüsse erhalten. Im Einzelnen sind folgende Zuschüsse grundsätzlich möglich:

· Für eintägige Ausflüge der Kindertageseinrichtung oder Schule sowie mehrtägige Klassenfahrten;

· Für den Schulbedarf (Ranzen, Mäppchen, Hefte, Stifte etc.);

· Für die Lernförderung (Nachhilfe) von Schülern;

· Für das Mittagessen im Rahmen der

1. Offenen Ganztagsschule (an Grundschulen und der Martinusschule)

2. den Ganztagsangeboten an weiterführenden Schulen (Haupt-, Real- und Gesamtschule sowie Gymnasium)

3. in Kindertageseinrichtungen;

  • Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (hier Kinder bis maximal 18 Jahre), d.h. zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Sport- oder Kulturverein.

Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen können Sie wie folgt erhalten:

  • auf der Internetseite des Jobcenters Rhein-Erft (Startseite, Rubrik AKTUELLES, Thema BILDUNG UND TEILHABE) unter www.jobcenter-rhein-erft.de;
  • bei den für die Gewährung der Leistung zuständigen Behörden.

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung und Gewährung der beantragten Leistung(en) richtet sich nach der Sozialleistung, die Sie für Ihr betreffendes Kind erhalten. Im einzelnen ergeben sich die Zuständigkeiten der jeweiligen Behörden wie folgt:

Sie erhalten für das betreffende Kind, dann ist zuständige Behörde (= hier ist Antrag zu stellen):
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch

(SGB) II („Hartz-IV“)

JOBCENTER
Leistungen nach dem SGB XII

(„Sozialhilfe“) oder dem Asylbewer-

berleistungsgesetz (wenn Sie mindestens seit 4 Jahren in Deutschland leben)

STADTVERWALTUNG (Sozialamt)
Wohngeld oder Kinderzuschlag (nicht Kindergeld !) KREISVERWALTUNG, Willy-Brandt-Platz 1, Bergheim (Sozialamt)

Ein Antragsvordruck, den Sie für die Antragsstellung bei jeder der oben genannten Behörden verwenden können, ist auf der oben genannten Internetseite des Jobcenters als Download zur Verfügung gestellt.