Liebe Eltern,
gestern Abend erreichte uns noch eine Schulmail, nachdem durch die Presse bereits bekannt wurde, dass die Schulen kommende Woche wieder in den Wechselunterricht gehen sollen.
Hier bleiben wir bei dem bereits vor den Ferien erprobten Modell zu den gewohnten Zeiten. Gruppe 1 kommt montags und mittwochs und Gruppe 2 dienstags und donnerstags. Freitags wird gewechselt.
Das bedeutet:
Gruppe 1: 19.04.; 21.04.; 23.04; 26.04.; 28.04. usw.
Gruppe 2: 20.04.; 22.04.; 27.04.; 29.04.; 30.04. usw.
Außerdem enthielt die Mail weitere Informationen zu den verpflichtenden Selbsttests:
- Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben.
- Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest. Bei uns werden die Kinder an 2 Präsenztagen pro Woche getestet.
- Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
- Die Schulleiterin schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb aus.
- Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
- Das Datum der Selbsttests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet.
- Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt. Die betroffene Person muss von der Teilnahme am Schulbetrieb bzw. der Betreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
„Das Ministerium wird bei den weiteren Beschaffungsvorgängen im Rahmen des Möglichen darauf achten, dass Testverfahren zum Zuge kommen, die in besonderer Weise alters- und kindgerecht durchgeführt werden können. Dabei wird auch an alternativen Testverfahren insbesondere für die Grund- und Förderschulen gearbeitet.“
Die Tests, die wir diese Woche bereits in der Betreuung durchgeführt haben, sind problemlos gelaufen und die Kinder haben toll mitgemacht.
Die pädagogische Betreuung läuft ebenfalls wie gewohnt weiter. Sollten Sie Ihr Kind im Wechselunterricht vor den Osterferien in der Notbetreuung angemeldet haben, gilt diese Anmeldung auch weiterhin. Bitte teilen Sie uns jedoch geänderte Betreuungszeiten oder -tage unverzüglich per Mail an sekretariat(at)ggs-brueggen.de mit. Dies gilt auch für ein Zurücktreten oder für eine Neuanmeldung. Bitte informieren Sie uns bis spätestens Freitag, den 16.4.21 bis 10.00 Uhr. Bedenken Sie bitte, dass es in der Betreuung zu einer neuen Gruppenmischung kommt und Ihr Kind mehr Kontakte hat.
Wenn die Inzidenz in einem Landkreis über 200 steigt, sollen die Schulen wieder in den Distanzunterricht wechseln. In diesem Fall werden wir Sie schnellstmöglich informieren.
Die komplette Schulmail finden hier: [14.04.2021] Schulbetrieb im Wechselunterricht ab Montag, 19. April 2021 // Coronaselbsttests an Schulen – Testpflicht | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
Bei Fragen und Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung!
Herzliche Grüße
Susanne Klein, Schulleiterin